Liebe Patienten: Das E-Rezept ist da. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Rezepte nur noch vorbestellt werden können, wenn die Gesundheitskarte bereits in dem laufenden/entsprechenden Quartal eingelesen wurde. Ansonsten sind Vorbestellungen derzeit nicht mehr möglich. Das gilt auch für nicht-elektronisches: Überweisungen, Hilfsmittelrezepte, etc. Ohne gültigen Versicherungsnachweise keine Vorbestellungen etc. mehr möglich.
Da die Rezepte auch elektronisch vom Arzt signiert werden müssen, was nicht so kurz zwischendurch geht, bitten wir Sie die Rezepte nach Möglichkeit (d.h.wenn die Gesundheitskarte bereits eingelesen wurde) mit mindestens 24 h Vorlaufzeit zu bestellen. Das E-Rezept gibt es für die verschreibungspflichtigen Kassenrezepte-Medikamente (rote Rezepte die Medikamente betreffen). Es gibt sie nicht für Betäubungsmittel (gelbe Rezepte), außerdem auch nicht für Rezepturen (z.B. Mischsalben), Privatrezepte (blaue, grüne Rezepte),Hilfsmittel (rote Rezepte über technische Hilfsmittel (z.B. Nadeln, Lanzetten, Stomahilfsmittel), sowie Verbandsmittel
Aus gegebenen Anlass:
E-AUs (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) können höchstens 72 Stunden lang, mit erheblichen Aufwand geändert werden. Bitte kontrollieren Sie daher die Daten sofort bei Erhalt.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und für Ihr Verständnis.